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Abfallentsorgung
Abfallentsorgungsgebühr
Die Abfallgebühr beträgt 75,60 € je Einwohner / EWG.
Auf Antrag werden folgende Personen bei der Gebührenerhebung nicht berücksichtigt:
- das Dritte und jedes Weitere Kind im Sinne der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften nach Vollendung des 18. Lebensjahres (Vorlage einer Bescheinigung der Familienkasse),
- Haushaltsmitglieder, die sich während des Abrechnungszeitraumes (Kalenderjahr) nachweislich nicht in ihrer Wohnung in Finnentrop aufhalten (Vorlage Arbeitsbescheinigung, Mietvertrag, etc.)
Der Antrag ist für jeden Abrechnungszeitraum neu zu stellen.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, insbesondere diese, aber auch alle übrigen Informationen an betroffene Mieter weiterzugeben.
Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit den Abfallentsorgungsgebühren ist folgender Mitarbeiter:
Fax: 02721/5129-149
Raum: 304
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Rechtsgrundlage
Neu ab 2016
Zusätzliche grüne Abfallbehälter für Papier und Pappe können bei Bedarf kostenlos angefordert werden.
Darüber hinaus können im Servicebereich der Gemeinde Finnentrop zum Preis von 3 € / Stück sowohl Restabfall- als auch Bioabfallsäcke mit einem Volumen von rd. 80 ltr. / Sack erworben werden. Diese können zusammen mit der jeweiligen Tonne zur Abholung an die Straße gestellt werden.
Schadstoffhaltiges Altholz (A IV-Holz), wie imprägnierte Gartenmöbel, Zäune, usw., wird nicht mehr abgeholt. Dieses Altholz kann zum Wertstoffhof der Firma Vogt Kreislaufwirtschaft GmbH, Am Lennedamm 13, Finnentrop, gebracht werden und wird dort kostenlos angenommen (max. 4 m³).
