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Abgabewesen
Die Gemeinde Finnentrop erhebt zur Deckung ihrer Ausgaben kommunale Steuern:
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung erhoben. Die Grundsteuer A wird für landwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie Gebäude erhoben.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird, vereinfacht ausgedrückt, auf den Gewinn eines Unternehmens erhoben. Fällt dieser Gewinn unter die Gewerbesteuerfreigrenze, so muss das Unternehmen keine Gewerbesteuer zahlen. Außerdem sind freiberuflich tätige Personen (z.B. Ärzte und Anwälte) von der Gewerbesteuer befreit.
Hundesteuer
Die Hundesteuer richtet sich nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Finnentrop. In dieser Satzung sind unter anderem die Höhe der Hundesteuer und der Steuergegenstand erläutert.
Vergnügungssteuer
Auch die Vergnügungssteuer richtet sich nach einer entsprechenden Satzung der Gemeinde Finnentrop. Diese Steuer wird auf das Betreiben von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten erhoben.
Niederschlagswasser und Schmutzwasser
Die Gemeinde betreibt zentrale öffentliche Einrichtungen für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.
Die Niederschlagswassergebühr regelt die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt. Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen müssen diese Gebühr abführen, sofern ihre befestigten Grundstücke an die Kanalisation angeschlossen sind.
