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Abwassergebühren

In der Gemeinde Finnentrop werden die Kanalgebühren nicht mehr ausschließlich nach den bezogenen Frischwassermengen bemessen. Seit 2009 kommt vielmehr der sog. differenzierte Gebührenmaßstab zur Anwendung. Dabei unterscheidet man wie folgt:

Schmutzwasser

Hierzu gehört das nach dem häuslichen bzw. betrieblichen Gebrauch der öffentlichen Abwasseranlage zufließende Abwasser, und zwar unabhängig davon, ob es verschmutzt oder nicht verschmutzt ist. Das Schmutzwasser wird nach der bezogenen Frischwassermenge bemessen, die mittels Wasserzähler ermittelt wurde.
Je Kubikmeter Schmutzwasser wird für das Jahr 2026 eine unveränderte Gebühr von 3,48 € erhoben. Ruhrverbandsmitglieder zahlen eine davon abweichende Gebühr.

Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Schmutzwassergebühr sind folgende Mitarbeiterinnen:

Patricia Schulte
Telefon: 02721/512-202
Fax: 02721/5129-202
Raum: 306
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Petra Sommerhoff
Telefon: 02721/512-116
Fax: 02721/5129-116
Raum: 301
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Marion Funke
Telefon: 02721/512-146
Fax: 02721/5129-146
Raum: 305
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Niederschlagswasser

Maßstab für die Berechnung der Niederschöagswassergebühr ist die Quadratmeterzahl der bebauten/überbauten bzw. befestigten Grundstücksfläche, von der Regenwasser in das gemeindliche Kanalisationsnetz gelangt. Es ist nicht erforderlich, dass die Zuleitung leitungsgebunden erfolgt. Vielmehr reicht es aus, wenn das Wasser dem Kanalnetz oberirdisch aufgrundvon Gefälle zuläuft. Je Quadratmeter bebauter/überbauter bzw. befestigter Fläche wird für das Jahr 2017 eine Gebühr von 0,38 € erhoben. Ruhrverbandsmitglieder zahlen eine davon abweichende Gebühr.

Die Niederschlagswassergebühr wird ausschließlich im Grundbesitzabgabenbescheid ausgewiesen. Unter Umständen weicht die dort dokumentierte Summe an Quadratmetern von jener Quadratmeterzahl ab, die Sie uns im Rahmen des Selbstauskunftsverfahrens im Jahr 2008 bzw. durch nachträglich vorgelegten Nachweis mitgeteilt haben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die ermittelten Flächen je nach Befestigungsart unterschiedlich klassifiziert und rabattiert wurden.
Folgende Klassen sind zu unterscheiden:

Klasse 1: wasserundurchlässige Flächen, insbesondere Asphalt, Beton, Pflaster, Verbundsteine, Normaldächer (Dächer, die keine Gründächer sind).
Grundstücksflächen der Klasse 1 sind ohne Abzug gebührenpflichtig.

Klasse 2: eingeschränkt wasserdurchlässige Flächen, insbesondere versickerungsfähiges Pflaster (Ökopflaster), Rasengittersteine.
Grundstücksflächen der Klasse 2 werden wegen ihrer eingeschränkten Wasserdurchlässigkeit bzw. Wasserrückhaltefähigkeit nur zu 50 % als bebaute/überbaute bzw. befestigte Fläche veranlagt.

Klasse 3: Gründächer-Dachflächen, deren Pflanzendecke dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Abfluss des Niederschlagswassers bewirkt.
Grundstücksflächen der Klasse 3 werden nur zu 30 % als bebaute/überbaute bzw. befestigte Fläche veranlagt.

Eine weitere Besonderheit gilt für Flächen, die an eine Zisterne angeschlossen sind:
Danach werden bebaute/überbaute bzw. befestigte Flächen, die an eine Zisterne bzw. Regenwassernutzungsanlage angeschlossen sind, nur mit 70 % der Flächen gebührenpflichtig veranlagt, sofern das Speichervolumen der Zisterne bzw. Regenwassernutzungsanlage mindestens 2 m³ beträgt sowie je Quadratmeter angeschlossener Versiegelungsfläche (Dachteil- bzw. befestigte Flächen) ein Rückhaltevolumen von mindestens 30 Litern vorhanden ist und die Zisterne bzw. Regenwassernutzungsanlage einen Notüberlauf in den Kanal aufweist.

Nach § 5 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Finnentrop über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse sind Veränderungen der bebauten und/oder befestigten Fläche vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monates nach Abschluss der Veränderung bei der Gemeinde anzuzeigen.

Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Niederschlagswassergebühr, insbesondere in Bezug auf die Ermittlung der zu Grunde liegenden Quadratmeterzahl, sind folgende Mitarbeiter:

Ralf Venema
Planen, Bauen und Wohnen
Bereichsleiter Tiefbau, techn. Betriebsleiter
Am Markt 1
57413 Finnentrop
Karte anzeigen

Telefon: 02721/512-200
Fax: 02721/5129-200
Raum: 215
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Zuständig

Gemeinde Finnentrop »
Telefon: 02721/512-0
Fax: 02721/6958
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Marion Funke »
Telefon: 02721/512-146
Fax: 02721/5129-146
E-Mail oder Kontaktformular

Patricia Schulte »
Telefon: 02721/512-202
Fax: 02721/5129-202
E-Mail oder Kontaktformular