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Beglaubigungen

Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn

- das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder

- die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Abschriften von Personenstandsurkunden

Abschriften von Personenstandsurkunden wie z.B. die Geburtsurkunde, sind beim zuständigen Standesamt zu beantragen

Beglaubigung von Unterschriften

Bei der Beglaubigung von Unterschriften muss das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, vorgelegt werden.

Gebühren

Gebühr: 4,20 Euro

Kopien pro Seite DIN A4: 0,70 €

Benötigte Unterlagen

Bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen und Negativen:

- die entsprechende zu beglaubigende Abschrift, Ablichtung, Vervielfältigung sowie

- die Urschrift

Bei Beglaubigungen von Unterschriften:

- persönliches Erscheinen des Betroffenen, dessen Unterschrift beglaubigt werden soll

- das vom Betroffenen zu unterzeichnende Schriftstück

- der Personalausweis

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§§ 33,34 Verwaltungsverfahrensgesetz

Zuständig

Gemeinde Finnentrop »
Telefon: 02721/512-0
Fax: 02721/6958
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Laura Hanses »
Telefon: 02721/512-123
Telefon: 02721/512-125
Fax: 02721/5129-123
E-Mail oder Kontaktformular

Carolin Hoffmeister »
Telefon: 02721/512-208
Fax: 02721/5129-208
E-Mail oder Kontaktformular

Anna Hegener »
Telefon: 02721/512-122
Fax: 02721/5129-122
E-Mail oder Kontaktformular

Julia Kinzer »
Telefon: 02721/512-105
Fax: 02721/5129-105
E-Mail oder Kontaktformular