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Begründung einer Lebenspartnerschaft
Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland seit August 2009 "JA" zueinander sagen = eine Lebenspartnerschaft begründen. Seit dem 01.10.2001 sind dafür in NRW die Standesämter zuständig.
Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt, in dem eine/r von Ihnen, seinen Wohnsitz hat.
Wir informieren Sie gerne persönlich über die erforderlichen Unterlagen, bitte spreche Sie uns an.
