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Denkmalschutz
In der Denkmalliste sind alle ortsfesten Bau- und Bodendenkmäler sowie die sog. beweglichen Denkmäler, die die Kriterien eines Denkmals nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz erfüllen, eingetragen. Die Liste wird ständig weitergeführt, weil immer mehr Objekte dazu kommen, die als denkmalswert gelten.
Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen
Wer Veränderungen an einem Denkmal durchführen möchte, braucht hierzu eine Erlaubnis. Sie muss erteilt werden, es sei denn, die Veränderung ist so gravierend, dass Gründe des Denkmalschutzes dem entgegenstehen. Das ist aber nur der Fall, wenn z.B. die Veränderung dazu führt, dass die Eigenschaft, die zur Unterschutzstellung geführt hatte, nach der Veränderung nicht mehr vorhanden ist. In allen anderen Fällen wird es zu einer Erlaubnis kommen, die jedoch an Auflagen geknüpft sein kann.
