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Gewerbesteuer
Aufgrund des Gewerbesteuergesetzes in Verbindung mit der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung sowie der Haushaltssatzung der Gemeinde Finnentrop, ist die Gemeinde Finnentrop berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.
Das Finanzamt Olpe legt für jedes Gewerbe einen Gewerbesteuermessbetrag fest. Diesen Gewerbesteuermessbetrag multipliziert die Gemeinde Finnentrop mit dem Steuerhebesatz von 480 % und ermittelt so die jährliche Gewerbesteuer.
Bei Rückfragen zum festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag steht Ihnen das Finanzamt Olpe (Bewertungsstelle), Am Gallenberg 20, 57462 Olpe, Tel. 02761/963-0, zur Verfügung.
