Seiteninhalt
Gewerbezentralregister
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen zur Verfolgung folgender Zwecke:
- Für den Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit zur Beantragung von erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Gaststätten, Makler, Bewachungsgewerbe u.a.).
- Juristische Personen bedürfen dieses Nachweises z.B. für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, die Umschreibung im Handelsregister, bei einem Wechsel in der Geschäftsführung pp.
Gebühr
13,00 €
