Seiteninhalt
Grundsteuer
Die Gemeinde Finnentrop erhebt Grundsteuern für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und für Grundstücke (Grundsteuer B).
Das Finanzamt Olpe legt für jeden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. für jedes Grundstück aufgrund verschiedener Bemessungsgrundlagen (z.B. Größe des Grundstücks, Art der Bebauung) einen Grundsteuermessbetrag fest. Diesen Grundsteuermessbetrag multipliziert die Gemeinde Finnentrop mit dem jeweiligen Grundsteuerhebesatz
- Grundsteuer A = 223 %
- Grundsteuer B = 472 %
und ermittelt so die jährliche Grundsteuer.
Bei Rückfragen zum festgesetzten Grundsteuermessbetrag steht Ihnen das Finanzamt Olpe (Bewertungsstelle), Am Gallenberg 20, 57462 Olpe, Tel. 02761/963-0, zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Haushaltssatzung der Gemeinde Finnentrop (Verlinkung)
Formulare
Erklärung zum Eigentumsübergang
