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Naturschutz
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Naturschutz ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem in Art. 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel.