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Reisepass
Gültigkeit (ePass)
- bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, (Gebühr: 37,50€)
- nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. (Gebühr: 70€)
Verlängerungen sind nicht möglich. Der Antrag für die Neuausstellung wird im Bürgerbüro in Ihrem Beisein ausgedruckt und muss eigenhändig unterschrieben werden. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich.
Verlust oder Diebstahl des Reisepasses
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Bürgerbüro mit. Zur Erstellung der Verlustanzeige bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihr Familienbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Benötigte Unterlagen
Sie benötigen für die Beantragung
- Ihren Personalausweis oder
- Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, oder
- Ihren Kinderausweis/Kinderpass (Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten).
- Digitales Lichtbild für Personalausweis und Reisepass. Es besteht die Möglichkeit, ein Passfoto vor Ort digital zu erstellen. Hierfür steht Ihnen im Servicebereich das Selbstbedienungsterminal PointID der Bundesdruckerei zur Verfügung. Gebühr: 6,00 Euro. Das digitale Lichtbild kann auch bei einem privaten Fotodienstleister erstellt werden. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen Ihr Lichtbild in der Cloud gefunden und heruntergeladen werden kann. Welche Kosten der Fotograf/die Fotografin für seinen/ihren Service erhebt, erfragen Sie bitte dort.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Passgesetz
