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Schwerbehindertenausweis

Allgemeines

Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis wird vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 ausgestellt.

Antrag

Erst- und Verschlimmerungsanträge für den Kreis Olpe erhalten Sie im Servicebereich. Auch die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wird im Servicebereich vorgenommen.

Kosten

Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.

Zuständig

Gemeinde Finnentrop »
Telefon: 02721/512-0
Fax: 02721/6958
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Laura Hanses »
Telefon: 02721/512-123
Telefon: 02721/512-125
Fax: 02721/5129-123
E-Mail oder Kontaktformular

Carolin Hoffmeister »
Telefon: 02721/512-208
Fax: 02721/5129-208
E-Mail oder Kontaktformular

Anna Hegener »
Telefon: 02721/512-122
Fax: 02721/5129-122
E-Mail oder Kontaktformular

Julia Kinzer »
Telefon: 02721/512-105
Fax: 02721/5129-105
E-Mail oder Kontaktformular