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Schwerbehindertenausweis
Allgemeines
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis wird vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 ausgestellt.
Antrag
Erst- und Verschlimmerungsanträge für den Kreis Olpe erhalten Sie im Servicebereich. Auch die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wird im Servicebereich vorgenommen.
Kosten
Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.
