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Vollstreckung

Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Gemeinde Finnntrop nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Gemeinde Finnentrop sowie zahlreicher anderer Behörden.

Leistungen

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
  • von Einkommen beim Arbeitgeber,
  • von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von
  • anderen verwertbaren Rechten

zur Beitreibung der oben genannten Geldforderungen.

Die Vollstreckung im Außendienst wird im Gebiet der Gemeinde Finnentrop durch eigene Vollziehungsbeamtinnen und -beamte durchgeführt.

Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.

Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten Sie bei dem örtlichen Amtsgericht.

Soweit die Forderungen vor Ort außerhalb Finnentrops beigetrieben werden sollen, wird in der Regel das örtlich zuständige Vollstreckungsorgan im Auftrag der Gemeinde Finnentrop tätig (für andere Kommunen, Gerichtsvollzieherinne/Gerichtsvollzieher und andere).

Die eidesstattliche Versicherung wird erforderlichenfalls durch die Vollstreckungsbehörde selbst oder durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher auf Antrag der Gemeinde Finnentrop abgenommen.

Die Gemeinde Finnentrop vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde, sondern auch solche anderer Behörden (z.B. anderer Städte und Gemeinden, ARD ZDF Deutschlandradio ehemals GEZ, Kammern, Innungen, Betriebskrankenkassen und andere).

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW

Zuständig

Gemeinde Finnentrop »
Telefon: 02721/512-0
Fax: 02721/6958
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Katarina Hübler »
Telefon: 02721/512-160
Fax: 02721/5129-160
E-Mail oder Kontaktformular