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Wohngeld

Bearbeitung von Wohngeldanträgen (Miet- und Lastenzuschüsse incl. Mietzuschüsse für Heimbewohner/innen).

Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt - einschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) haben grundsätzlich keinen Wohngeldanspruch.

Wichtige Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggf. folgende Unterlagen notwendig:

  • Wohngeld-/Lastenzuschussantrag
  • Mietbescheinigung/-vertrag bzw. Nachweise über Wohnfläche und Belastungen (Zinsbescheinigung, öffentliche Steuern u. Abgaben, Versicherungen, pp.) für das Wohneigentum
  • Einkommensnachweise

Zuständig

Gemeinde Finnentrop »
Telefon: 02721/512-0
Fax: 02721/6958
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Sabine Wicker »
Telefon: 02721/512-136
Fax: 02721/5129-136
E-Mail oder Kontaktformular

Nina Hesener »
Telefon: 02721/512-143
Fax: 02721/5129-143
E-Mail oder Kontaktformular